• Teilzeit und Befristung
    Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Eine Befristung des Beschäftigungsverhältnisses ist ohne sachlichen Grund nur noch einmal möglich. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.