Um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen, ist mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen. Die Regelungen zur Berufsvalidierung treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.