• Richtlinien für Gruppenumschulungen bei Bildungsträgern
    Die Industrie- und Handelskammern haben die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Dazu haben die Industrie- und Handelskammern eine bundesweit einheitliche Richtlinie verabschiedet, in der die Mindestanforderungen an Träger und an einzelne Bildungsmaßnahmen festgeschrieben wurden.