Vor Ausspruch einer Kündigung, die im Verhalten des Auszubildenden begründet liegt, ist grundsätzlich eine Abmahnung als milderes Mittel auszusprechen.
Durch die Assistierte Ausbildung können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.