• Abmahnung
    Vor Ausspruch einer Kündigung, die im Verhalten des Auszubildenden begründet liegt, ist grundsätzlich eine Abmahnung als milderes Mittel auszusprechen.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Anrechnung der Berufsschulzeit
    Die Anrechnung regelt, in wie weit die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gilt, also die betriebliche Ausbildungszeit ersetzt.
  • Assistierte Ausbildung (AsA)
    Durch die Assistierte Ausbildung können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
    Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.