Gemäß der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen“ hat der Prüfungsteilnehmer in maximal 19 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen
Unterlagen zu dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten zu führen.
Das Fachgespräch wird auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen (Dokumentation) des bearbeiteten betrieblichen Auftrags durchgeführt.
Unterlagen zu dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten zu führen.
Das Fachgespräch wird auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen (Dokumentation) des bearbeiteten betrieblichen Auftrags durchgeführt.