• Widerspruch Datenweitergabe
    Die IHK erhält eine elektronische Meldung über die in Ihrer Gewerbeanzeige angegebenen Daten. Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt mit Wirkung für die Zukunft von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen und der Datenweitergabe an nicht-öffentliche Stellen zu widersprechen.