• Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauhandwerk
    Der handwerkliche Beruf des Straßenbauers umfasst das Bauen von Haupt- und Nebenstraßen, Geh- und Fahrradwege sowie Plätzen, dazu gehören auch Pflasterarbeiten. Zu dem Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers gehören das Anlegen von Wegen und Plätzen ebenfalls. Aus dieser Überschneidung ergeben sich Abgrenzungsfragen, wer wann entsprechende Tätigkeiten (Anlegen und Pflastern von Wegen und Plätzen) ausführen darf.
  • Geldwäscheprävention – Mitwirkungspflichten von Unternehmen
    Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich ab dem 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.
  • GEMA
    Das Kürzel "GEMA" ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA ist die größte und bekannteste Verwertungsgesellschaft, andere sind beispielsweise die GVL und die VG WORT, die ihre Inkassorechte an die GEMA übertragen haben. Die GEMA ist zuständig für die Wahrnehmung der Rechte der Komponisten, Textautoren und Musikverleger.
  • Gerichtliches Mahnverfahren
    Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners aus, so stellt sich für den Gläubiger die Frage, wie er diesen Anspruch dennoch durchsetzen kann, um an sein Geld zu kommen.
  • Geschäftsbezeichnungen von Unternehmen ohne Handelsregister-Eintrag
    Der sogenannte Kleingewerbetreibende (Nichtkaufmann) haftet für Verbindlichkeiten aus seiner gewerblichen Tätigkeit unbeschränkt sowohl mit dem Betriebs- als auch mit seinem Privatvermögen. Kleingewerbetreibende haben das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung mit einheitlichem, schlagkräftigem und werbewirksamem Namen, sofern dieser nur nicht firmenähnlich ist. Zulässig ist auch die Verwendung eines individuellen Logos zur Werbung und Abgrenzung von anderen Gewerbetreibenden.
  • Geschäftsbriefe: Angaben auf Geschäftsbriefen
    Zu den "Geschäftsbriefen" zählen alle von einem Unternehmen ausgehenden schriftlichen Mitteilungen, die die geschäftliche Betätigung gegenüber Dritten betreffen und an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind.
  • Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag
    Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob der Verkäufer zur Rücknahme der Ware rechtlich verpflichtet ist, richtet sich zum einen nach dem Grund für den Rückgabewunsch und zum anderen danach, ob entsprechende Absprachen mit dem Kunden getroffen wurden oder gesetzliche Regelungen Anwendung finden.
  • Gewerbeuntersagung
    Die Nichteinhaltung öffentlicher Pflichten, beziehungsweise die Nichtzahlung öffentlicher Abgaben kann als Indiz einer mangelnden persönlichen Zuverlässigkeit gewertet werden, so dass die örtliche Ordnungsbehörde ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen den Gewerbetreibenden einleiten kann.
  • Gewerbliche Schutzrechte im Überblick
    Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte zunehmend eine größere Rolle.
  • Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben
    Gewinnspiele, Preisausschreiben, Verlosungen, Lotterien etc. sind beliebte Werbemittel. Sie sprechen die Risikobereitschaft und die Spielfreude der Kunden an und sollen den Verkauf fördern. Um den Verbraucher hier vor einer übermäßigen Beeinflussung zu schützen, werden im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmte Voraussetzungen an die Zulässigkeit solcher Gewinnspiele geknüpft.
  • Glücksspiel
    Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten (§ 35 GlüStV 2021). Hierdurch wurde ein Spielersperrsystem eingeführt, welches Betreiber von Lokalen, Hotels und Gaststätten mit Glücksspielautomaten betrifft.
  • GmbH: Auflösung und Beendigung
    Zur förmlichen Beendigung der Rechtsform der GmbH – sowie der sogenannte "Mini-GmbH", der Unternehmergesellschaft – genügt nicht allein die Einstellung des Geschäftsbetriebs oder der Entzug einer notwendigen Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb.
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    Diese Rechtsinformation gibt einen umfassenden Überblick zur GmbH, zum Beispiel zum Eintrag ins Handelsregister, zum Stammkapital, dem Gegenstand des Unternehmens, der Haftung der Gesellschafter, zum Geschäftsführer bis hin zur Auflösung und Liquidation einer GmbH.
  • GmbH: Sacheinlagen bei der Gründung
    Was eine Sacheinlage oder eine "verdeckte Sacheinlage" ist, wie sie bewertet wird, welche Konsequenzen eine fehlerhafte Bewertung hat und welche Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag gestellt werden, erfahren Sie hier.


  • GmbH & Co. KG: Gründung einer GmbH & Co. KG
  • GmbH-Geschäftsführer: Pflichten und Haftungsrisiken
    Im Innenverhältnis obliegt der Geschäftsführung die Leitung der Gesellschaft. Damit verbunden ist die treuhänderische Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und die Sorge für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf.
  • Gratifikationen
    Eine Gratifikation ist eine Sonderzuwendung, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung als Anerkennung für geleistete Dienste oder Betriebstreue gewährt wird. Neben diesen Zwecken kann eine zusätzliche Vergütung zu der im Bezugszeitraum geleisteten Arbeit oder ein künftiger Leistungsanreiz gewollt sein. Typische Beispiele sind Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Jubiläumszahlungen.
  • Gründung im Hotel- und Gaststättengewerbe
    Unter welchen Voraussetzungen erteilt das Gewerbe-/Ordnungsamt eine Erlaubnis für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Existenzgründer hier.
  • Gutscheine: Neue Regeln
    Die bereits in 2016 verabschiedete EU-Richtlinie über Gutscheine ist zwischenzeitlich in deutsches Recht umgesetzt worden. Zweck dieser Richtlinie ist die einheitliche Behandlung von Gutscheinen in den Mitgliedsstaaten und hierdurch die Vermeidung von Doppel- und Nichtbesteuerungen.