• Änderungen im Kaufrecht seit dem 1. Januar 2022
    Seit Januar 2022 gilt eine Aktualisierungspflicht des Verkäufers für ‎Tablets, E-Bikes, Autos, intelligente Armbanduhren, Navigationssysteme, Saugroboter, Waschmaschinen und sonstige Produkte mit digitalen Komponenten. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass die Technik auch noch funktioniert, wenn sich das digitale ‎Umfeld ändert.