Unter Zwangsvollstreckung ist die mit Hilfe des Staates erzwungene Befriedigung titulierter (= gerichtlich festgestellter) Ansprüche eines Gläubigers zu verstehen.
Seit 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen alle relevanten Unternehmensprozesse an die Vorgaben der EU anpassen.