• Versicherungsvermittler § 34d GewO
    Die IHK Dresden informiert Versicherungsvermittler über die rechtlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung. Dazu gehören die erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis und die Eintragung in das bundesweite Vermittlerregister. Außerdem erklärt die Seite die gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtungen für Vermittler. Unternehmen und Einzelpersonen finden hier Hinweise zu Anträgen, Fristen und zuständigen Stellen.
  • Vertrieb im Markt- und Reiseverkehr
  • Voraussetzungen, Genehmigungen und Fachkunde
    Für die Leitung von Institutionen und Unternehmen, die Notfallrettung und/oder Krankentransport betreiben, bedarf es entsprechender Genehmigungen. Eine Voraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde nach dem Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz in Verbindung mit der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung. Die dazu gehörige Prüfung können Sie bei der IHK Dresden ablegen. Ein besonderer Vorbereitungskurs ist nicht verbindlich, wird aber von verschiedenen Organisationen angeboten.