Die gesetzlichen Regelungen über die “Scheinselbstständigkeit” und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur formal als Selbstständige tätige Beschäftigte für die Sozialversicherung besser zu erfassen und bestimmte Selbstständige als Pflichtversicherte in die Rentenversicherung aufzunehmen.