• Sacheinlagen bei Gründung einer GmbH
  • Scheinselbst­ständigkeit und renten­versicherungs­pflichtige Selbstständige
    Die gesetzlichen Regelungen über die “Scheinselbstständigkeit” und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur formal als Selbstständige tätige Beschäftigte für die Sozialversicherung besser zu erfassen und bestimmte Selbstständige als Pflichtversicherte in die Rentenversicherung aufzunehmen.
  • Selbstständige Zweigniederlassungen und unselbstständige Betriebsstätten
  • Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
    Die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern richtet sich nach allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen: Entscheidend ist, ob die Tätigkeit als selbständig oder nichtselbständig einzustufen ist. Kriterien wie Kapitalbeteiligung, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation spielen dabei eine Rolle; eine umfassende Sperrminorität kann Ausnahmen ermöglichen. Eine verbindliche Klärung durch die Deutsche Rentenversicherung schafft rechtliche Sicherheit.
  • Steuerlicher Wegweiser für Existenzgründer