• Impressum
    Unternehmen, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, ein vollständiges und gut zugängliches Impressum auf ihrer Website bereitzustellen. Dieses Impressum muss Informationen über den Anbieter enthalten, wie den Namen, die Postanschrift, die Rechtsform, Kommunikationsdaten und gegebenenfalls die Registernummer. Bei Verstößen gegen diese Anforderungen können empfindliche Geldbußen oder Abmahnungen drohen. Unternehmen müssen zudem in ihren AGB und auf ihren Websites Informationen zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereitstellen.
  • Informationen zu Gefahrgut und Unternehmenspflichten
    Millionen Tonnen gefährlicher Stoffe werden jährlich auf den Verkehrswegen transportiert. Die strikte Beachtung der bestehenden Sicherheitsregeln ist Voraussetzung für einen störungsfreien Umgang mit Gefahrgütern aller Art. Die IHK Dresden führt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten durch. Ferner lässt sie die auf dem Gebiet des Gefahrguts tätigen Schulungsveranstalter zu.
  • Informationen zu Genehmigungen und Fachkunde
    Die IHK Dresden informiert über die gesetzlichen Voraussetzungen und Genehmigungen im Straßenpersonenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Unterschieden werden verschiedene Verkehrsformen wie Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusverkehr. Für die Genehmigung sind persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und der Nachweis fachlicher Eignung erforderlich. Diese Eignung wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen, für die auch vorbereitende Lehrgänge angeboten werden.
  • Informationspflichten für Dienstleister
  • Internetrecht - E-Commerce und Verbraucherinformationspflichten, Widerruf und mehr