• Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk
  • Gastgewerbe - Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
  • Gefahrgut
    Millionen Tonnen gefährlicher Stoffe werden jährlich auf den Verkehrswegen transportiert. Die strikte Beachtung der bestehenden Sicherheitsregeln ist Voraussetzung für einen störungsfreien Umgang mit Gefahrgütern aller Art. Die IHK Dresden führt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten durch. Ferner lässt sie die auf dem Gebiet des Gefahrguts tätigen Schulungsveranstalter zu.
  • Geschäftsbezeichnung und Namensangaben von nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen
  • Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbliche Schutzrechte
  • GmbH-Geschäftsführer - Aufgabenbereiche, Pflichten, Haftungsrisiken
  • Gründen in Sachsen
    Die richtigen Schritte in Ihre Selbstständigkeit
  • Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gründung mit Migrationshintergrund
  • Gründungsformalitäten
    Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, sind Sie verpflichtet dies anzuzeigen. Dazu müssen Sie wissen, ob Sie eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben werden. Im Zweifelsfall entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt darüber, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Als zukünftiger Freiberufler beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Steuernummer. Wer ein Gewerbe betreiben möchte, muss dies in jedem Fall bei dem örtlichen Gewerbeamt anzeigen wo die Tätigkeit aufgenommen wird.
  • Gründungsvorbereitung (Checkliste)
  • Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)