• Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden
    Mehrarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird, während Überstunden jede über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit bezeichnen. Gesetzliche Regelungen zur Vergütung gibt es kaum – diese muss daher durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag geregelt werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Überstundenvergütung nur dann geschuldet, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder betrieblich notwendig war. Zuschläge sind ebenfalls nur bei vertraglicher oder betrieblicher Übung verpflichtend.
  • Verjährung von zivilrechtlichen Forderungen
    Zivilrechtliche Forderungen unterliegen in der Regel einer Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Gläubiger oder Schuldner Kenntnis erhält. Es gibt verschiedene Verjährungsfristen, die je nach Art der Forderung variieren, z. B. 30 Jahre für dingliche Rechte oder 2 bzw. 5 Jahre für kaufrechtliche und baurechtliche Gewährleistungsansprüche. Besonderheiten bei Schadenersatzansprüchen und die Möglichkeiten der Hemmung und des Neubeginns der Verjährung bieten zusätzliche Komplexität, weswegen die Kenntnis der spezifischen Fristregelungen im Einzelfall entscheidend ist.
  • Verteilung und Platzierung von Werbung
  • Vertragsabschluss im Internet
  • Vertretung im Handelsrecht
  • Vertrieb im Markt- und Reiseverkehr