Mehrarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird, während Überstunden jede über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit bezeichnen. Gesetzliche Regelungen zur Vergütung gibt es kaum – diese muss daher durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag geregelt werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Überstundenvergütung nur dann geschuldet, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder betrieblich notwendig war. Zuschläge sind ebenfalls nur bei vertraglicher oder betrieblicher Übung verpflichtend.