• Tarifverträge
    Tarifverträge regeln Löhne, Gehälter und weitere Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Sie gelten grundsätzlich für tarifgebundene Parteien, können aber durch Bezugnahmeklauseln oder Allgemeinverbindlicherklärung auch für andere Arbeitsverhältnisse maßgeblich werden.
  • Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung
    Teilzeitbeschäftigung ermöglicht eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile bietet. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die die Rechte und Pflichten beider Parteien regeln. Wichtige Aspekte wie Arbeitszeitmodelle, Teilzeitansprüche und die Umsetzung im Arbeitsalltag werden dabei berücksichtigt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die rechtlichen Anforderungen korrekt umsetzen.
  • Telefonwerbung, Kaltakquise und Co.
  • Tipps zur Werbung