• Registerschwindel Adressbuchabzocke
  • Rückvermeisterung - Neuerungen bei der Handwerksabgrenzung
  • Rückzahlungsklauseln bei bezahlten Weiterbildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber
  • Rundfunkbeitrag
    Seit dem 1. Januar 2013 wird der öffentliche Rundfunk durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag finanziert, der für alle Haushalte und Unternehmen gilt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und wird anhand von Betriebsstätte, Mitarbeiteranzahl und genutzten Fahrzeugen berechnet.