• Produkthaftung
  • Prokurist
    Die Prokura ist eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht, die einer Person ermöglicht, im Namen eines Unternehmens rechtlich bindend zu handeln. Sie bietet entscheidende Vorteile in Bezug auf die Beschleunigung des Geschäftsverkehrs und die Erhöhung der Rechtssicherheit, erfordert jedoch eine formelle Erteilung und Eintragung im Handelsregister. Neben ihren umfangreichen Befugnissen unterliegt die Prokura auch gesetzlichen Schranken, die den Missbrauch und Fehlentscheidungen vorbeugen sollen.