• Kaufmann im Handelsrecht
  • Krankheit von Beschäftigten
    Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit haben Beschäftigte nach vierwöchigem Bestand des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe bis zu sechs Wochen; danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Beitrag erläutert außerdem Melde- und Nachweispflichten einschließlich elektronischem Abruf, den Umgang mit Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Besonderheiten bei Auslandsaufenthalt sowie Auswirkungen auf Urlaub und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
    Eine Kündigung ist grundsätzlich nur als letztes Mittel zulässig und muss schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift erfolgen; in Betrieben mit Kündigungsschutz gelten strengere Anforderungen, etwa zu zulässigen Kündigungsgründen und besonderem Schutz einzelner Personengruppen. Der Beitrag erläutert Kündigungsgründe (personen-, verhaltens- und betriebsbedingt), gesetzliche Kündigungsfristen einschließlich Probezeit, Voraussetzungen der fristlosen Kündigung sowie Rechte und Fristen zur Gegenwehr (insbesondere Klage binnen drei Wochen) und Hinweis- bzw. Mitteilungspflichten des Arbeitgebers.