Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit haben Beschäftigte nach vierwöchigem Bestand des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe bis zu sechs Wochen; danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Beitrag erläutert außerdem Melde- und Nachweispflichten einschließlich elektronischem Abruf, den Umgang mit Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Besonderheiten bei Auslandsaufenthalt sowie Auswirkungen auf Urlaub und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.