Der GmbH-Geschäftsführer ist für die Leitung, Organisation und rechtliche Vertretung der Gesellschaft verantwortlich und muss dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahren. Er unterliegt umfangreichen Pflichten in den Bereichen Buchführung, Steuern, Sozialversicherung, Insolvenzrecht und Arbeitsschutz. Bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Haftungsrisiken – auch strafrechtlicher Natur – gegenüber der GmbH, Gläubigern und Behörden. Eine D&O-Versicherung kann helfen, das persönliche Risiko abzusichern, ersetzt aber nicht die gesetzlich geforderte Sorgfaltspflicht.