• Geldwäscheprävention - Mitwirkungspflichten für Unternehmer
  • GEMA
    Die GEMA nimmt die Rechte von Musikurhebern wahr und erhebt Gebühren für die öffentliche Nutzung von Musik. Unternehmen und Veranstalter müssen bestimmte Musiknutzungen anmelden und lizenzieren, um rechtliche Folgen zu vermeiden. Die Informationen helfen, Pflichten, Abläufe und Konsequenzen korrekt einzuordnen.
  • Genossenschaften
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Geschäftsaufgabe
    Das Merkblatt zur Geschäftsaufgabe beschreibt die wesentlichen Schritte für die Betriebsstilllegung und Auflösung eines Unternehmens. Es wird erläutert, wie steuerliche Aspekte wie der „Aufgabegewinn“ zu berücksichtigen sind, der einkommensteuerpflichtig ist. Zudem müssen Verträge gekündigt, Mitarbeiter informiert und Abmeldungen bei Behörden sowie Versicherungen vorgenommen werden. Ein gut geordneter Abwicklungsplan hilft, die Zahlungsfähigkeit und Haftungsfreiheit während der Stilllegung zu gewährleisten.
  • Geschäftsbezeichnungen von nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden
    Welche Geschäftsbezeichnung dürfen Kleingewerbetreibende verwenden? Die Seite erklärt, welche Namens- und Pflichtangaben im Geschäftsverkehr gelten und welche Fehler Einzelunternehmen und GbRs vermeiden sollten.
  • Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
  • Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag
  • Gewerbeuntersagung
  • Gewerbliche Schutzrechte
    In Deutschland gilt grundsätzlich Nachahmungsfreiheit – Schutz vor Kopien entsteht erst durch gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Marke, Patent, Design) und ergänzend durch Regeln gegen unlauteren Wettbewerb; eine Idee allein ist nicht geschützt, daher kann eine Geheimhaltungsvereinbarung sinnvoll sein. Der Text gibt einen Überblick über wichtige Schutzrechte, empfiehlt eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt und zeigt Möglichkeiten, Schutz auch international zu sichern.
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Gewinnspiele, Verlosung und Preisausschreiben
  • GmbH-Geschäftsführer - Aufgabenbereiche, Pflichten, Haftungsrisiken
    Der GmbH-Geschäftsführer ist für die Leitung, Organisation und rechtliche Vertretung der Gesellschaft verantwortlich und muss dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahren. Er unterliegt umfangreichen Pflichten in den Bereichen Buchführung, Steuern, Sozialversicherung, Insolvenzrecht und Arbeitsschutz. Bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Haftungsrisiken – auch strafrechtlicher Natur – gegenüber der GmbH, Gläubigern und Behörden. Eine D&O-Versicherung kann helfen, das persönliche Risiko abzusichern, ersetzt aber nicht die gesetzlich geforderte Sorgfaltspflicht.
  • Gratifikation
  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)