Bei der Einstellung von Arbeitnehmern müssen Arbeitgeber eine Betriebsnummer beantragen, diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen nach AGG verfassen und im Auswahlprozess zulässige Fragerechte beachten. Arbeitsverträge können unbefristet, befristet oder in Teilzeit (inkl. Brückenteilzeit und Minijobs) gestaltet werden; geregelt sind unter anderem Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Darüber hinaus bestehen Pflichten zur Entgeltfortzahlung, Beachtung von Tarifverträgen sowie zur Einhaltung von Ausschlussfristen und Gleichbehandlungsgrundsätzen. Arbeitgeber sind außerdem zu umfassenden Meldungen an Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzamt verpflichtet; spezielle Sofortmeldungen gelten für bestimmte Branchen.