• Eignung der Ausbildungsstätte
    Damit ein Unternehmen ausbilden kann, muss es so eingerichtet sein, wie es der Beruf erfordert.
  • Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen
    Nach Rücksprache und Terminvereinbarung mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner können Sie (mit schriftlichem Antrag) Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen.
  • Einstiegsqualifizierung
    In Ausbildung einsteigen durch ein qualifiziertes Langzeitpraktikum: das bietet die Einstiegsqualifizierung.
  • Erstuntersuchung
    Ein Jugendlicher darf nur ausgebildet werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbildung ärztlich untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung vorlegt.
  • Externe Prüfung
    Mit einschlägiger Berufserfahrung können Sie gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ablegen.