Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – dem sog. "Meister-BAföG" - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen eingeführt worden.
Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – der Freistaat Bayern unterstützt Absolventen der Praxisstudiengänge mit dem Meisterbonus.