• Reisegewerbe

    Ein Reisegewerbe, das in der Regel genehmigungspflichtig ist, umfasst den Verkauf oder Ankauf von Waren und Dienstleistungen ohne festen Standort, wobei einige Tätigkeiten wie der Betrieb mobiler Verkaufsstellen oder der Straßenverkauf von Zeitungen auch ohne Reisegewerbekarte ausgeübt werden können.