• Ausbildereignungsprüfung (AEVO) im Überblick
    Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist ein Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse und Fertigkeiten.