Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (§34a GewO) ist eine Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie weist nach, dass eine Person die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse besitzt, um bestimmte Tätigkeiten im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe auszuüben.