• Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung
    Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfälle „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.“
    Das KrWG regelt auch das Sammeln und den Transport von Abfällen sowie den Handel und Maklertätigkeiten mit Abfällen.