• Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
    Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) fordert, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung nach § 4, Anlage 1 der LMHV über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen.