Die Pflichtangaben sind im UStG geregelt. Der Lieferzeitpunkt oder sonstigen Leistung, die Rechnungsnummer und die Beschreibung werden zudem vom BMF konkretisiert. Lesen Sie hier, welche Angaben verpflichtend sind, welche Sonderfälle es gibt und wie Sie eine Rechnung berichtigen.
Das Pitchdeck ist die Entscheidungsgrundlage für Ihre Präsentation unter anderem vor Investoren. Doch was gehört in ein Pitchdeck - und was nicht? Wir zeigen Ihnen, wie ein guter Aufbau gelingt und was Sie sonst noch beachten müssen.