Als IHK unterstützen wir die Durchführung von Bildungsmaßnahmen (Umschulungen) zum Zweck der beruflichen Anpassung und Vermittlung von beruflichen Qualifikationen, zur Sicherung der beruflichen Mobilität sowie für die berufliche Rehabilitation. Wir informieren Sie in diesem Artikel, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür gelten.