Die Unfallverhütungsvorschriften gelten in vollem Umfang auch während der Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik.
Durch die Ausführung der betrieblichen Aufgabe und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und umsetzen kann.