• Umschulung: Begutachtungsantrag
    Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Der Antrag hat acht Wochen vor Beginn der Umschulung bei der IHK vorzuliegen.
  • Umschulung: Vertrag
    Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Umschulungsvertrag.