• Krankheit von Beschäftigten
    Beschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 Prozent bis zur Dauer von sechs Wochen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das unter anderem die Entgeltfortzahlung im unverschuldeten Krankheitsfall regelt.
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
    Kommt es in einem Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber kündigen können.