• Pflichten Auszubildender
    Die Pflichten im Ausbildungsverhältnis, die sich für die Auszubildenden ergeben, finden ihre Rechtsgrundlage im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
  • Pflichten der Ausbilder
    Die Pflichten im Ausbildungsverhältnis, die sich für die Ausbildungsbetriebe ergeben, finden ihre Rechtsgrundlage im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Praktikum
    Praktika bieten jungen Menschen die Möglichkeit, Berufe und die Arbeitswelt kennenzulernen sowie Praxiserfahrung zu sammeln. Unternehmen, die Praktika anbieten, unterstützen junge Menschen bei der beruflichen Orientierung und haben die Chance, künftige Auszubildende bzw. Mitarbeitende zu gewinnen.
  • Probezeit
    Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Vor allem dient sie dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden gegenseitig kennenlernen.
    Bei Ausbildungsverhältnissen, die im September beginnen, endet die Probezeit zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. In diesem Zusammenhang gibt es für Ausbildungsbetriebe und Azubis einiges zu beachten.
  • Prüfer oder Prüferin werden
    Zur Verstärkung unserer Prüfungsausschüsse suchen wir sachlich kompetente Praktiker:innen und Experten:innen aus den IHK-Mitgliedsbetrieben die Freude daran haben, sich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen und motiviert sind, an der Abnahme von schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken.
  • Prüfungstermine Zwischen- und Abschlussprüfungen
    Die IHK Karlsruhe informiert an dieser Stelle über die aktuellen Termine der Zwischen- und Abschlussprüfungen in der dualen Ausbildung.