• Abmahnung
    Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung des Arbeitgebers an den Auszubildenden, im Rahmen vertraglicher Pflichten eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Sie ist grundsätzlich formfrei, sollte aber aus Beweis- und Dokumentationsgründen schriftlich erfolgen.
  • Abschlussprüfung
    Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie Berichtshefte geführt haben.
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
    Wer einen ausländischen Berufsabschluss erworben hat kann prüfen lassen, inwieweit ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Erfahren Sie mehr!
  • Assistierte Ausbildung (AsA)
    Die Assistierte Ausbildung hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine Ausbildung zu finden und/oder abzuschließen. Auch Betriebe können davon profitieren: Die Agentur für Arbeit hilft dabei, passende Auszubildende zu finden und unterstützt Nachwuchskräfte auf dem Weg zum Berufsabschluss.
  • Aufhebungsvertrag
    Der Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Über den genauen Inhalt eines Aufhebungsvertrags für Auszubildende gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sollten verschiedene Dinge beachtet werden, damit der Aufhebungsvertrag am Ende nicht anfechtbar ist.
  • Ausbildereignung
    Ausbilder müssen persönlich und fachlich geeignet sein sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen. Hierzu benötigen Sie die Ausbildereignung.
  • Ausbildung im Ausland
    Seit dem 1. April 2005 schreibt das neue Berufsbildungsgesetz das Recht fest, einen Teil der Ausbildung im Ausland absolvieren zu können. Bis zu ein Viertel der Lehrzeit können Auszubildende künftig in einem anderen Land verbringen und sich in Deutschland anrechnen lassen, sofern der Aufenthalt im Ausland dem Ausbildungsziel dient. Dies wird dann der Fall sein, wenn die Ausbildungsinhalte, die im Ausland vermittelt werden, im Wesentlichen den Inhalten, die in der Ausbildungsordnung festgelegt sind, entsprechen.
  • Ausbildungsabbruch
    Probleme während der Berufsausbildung sind keine Seltenheit – manche davon lassen sich lösen und müssen nicht unbedingt zu einem Ausbildungsabbruch führen!
  • Ausbildungsberatung
  • Ausbildungsberuf
    Staatlich anerkannten Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt, sind die Grundlage einer geordneten Berufsausbildung und können im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden.
  • Ausbildungsmessen
    Anliegen von Ausbildungsmessen ist die frühzeitige Berufs- und Ausbildungsorientierung für Schülerinnen und Schüler bzw. Personen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Meist soll Jugendlichen und ihren Eltern die Wirtschaftskraft der Region verdeutlicht sowie berufliche Perspektiven aufgezeigt werden. Das breite Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten im Dualen System sowie meist auch praxisnahe Studienmöglichkeiten stehen dabei im Mittelpunkt dieser Messen.
  • Ausbildungsmittel
    Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dem Auszubildenden die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Ausbildungsnachweis
    Im Ausbildungsnachweis werden die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts vom Auszubildenden eingetragen - es handelt sich daher um eine Niederschrift des Ausbildungsverlaufs.
  • Ausbildungsordnung
    Um zu gewährleisten, dass während der Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt werden, wurde für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen. Auf dieser Grundlage ist die Ausbildung in den Betrieben planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert durchzuführen.
  • Ausbildungsplan
    Der Ausbildende muss unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes einen den betrieblichen sowie den individuellen Gegebenheiten angepassten Ausbildungsplan erstellen, der sowohl den sachlichen Aufbau als auch die zeitliche Folge der Berufsausbildung ausweist. Dabei soll die sachliche und zeitliche Gliederung des entsprechenden Ausbildungsberufs möglichst zusammengefasst werden, indem den Sachgebieten die entsprechenden Zeitangaben zugeordnet werden.
  • Ausbildungsverantwortliche
    Als Ausbildender wird der Arbeitgeber bezeichnet, der für seinen Ausbildungsbetrieb Auszubildende zum Zwecke der Berufsausbildung einstellt. In dieser Eigenschaft hat er die Funktion, Vertragspartner der Auszubildenden zu sein und übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Berufsbildungsvertrages. Mit der Durchführung des Berufsausbildungsverhältnisses kann er Ausbilder beauftragen.
  • Ausbildungsvergütung
    Ausbildende haben gem. § 17 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren, die mit fortschreitender Berufsausbildung - mindestens jährlich - ansteigt.
  • Ausbildungsverkürzung
    Informationen zum Thema Ausbildungsverkürzung erhalten Sie in unserem Artikel “Verkürzung der Ausbildungszeit”.
  • Ausbildungsvertrag
    Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Es wird durch den Berufsausbildungsvertrag begründet.
  • Ausbildungszeugnis
    Ein Auszubildender erhält in der Regel drei Zeugnisse: von der IHK über das Bestehen seiner Abschlussprüfung, von dem Ausbildungsbetrieb über seine Leistungen während der Ausbildungszeit und von der Berufsschule über seine schulischen Leistungen.