• Änderungsvertrag
    Ein Änderungsvertrag beinhaltet die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrages. In der Regel ist es möglich, auch im Ausbildungsvertrag innerhalb des rechtlichen Rahmens eine einvernehmliche Vertragsänderung zu vereinbaren. In diesen Fällen liegt dann ein Änderungsvertrag vor.
  • Ärztliche Untersuchung
    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt. Die Bescheinigung darf zu Beginn der Beschäftigung nicht älter als vierzehn Monate sein. Ein Ausbildungsvertrag darf in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nur eingetragen werden, wenn eine Kopie der Bescheinigung den Antragsunterlagen beigefügt ist.