• Offene Handelsgesellschaft oHG (PDF)
    Die oHG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, nämlich den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlicher Firma, ohne dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht.
  • Omnibusverkehr
    Wer ein Unternehmen im Omnibusverkehr betreibt oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführt, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.