Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegen alle Kaufleute der Buchführungspflicht. Buchführungspflichtige müssen ihren Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen aufstellen und aufbewahren.
Seit dem 1. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Neben den allgemeinen Regelungen enthalten sie auch zahlreiche Vorschriften, die von Betreibern von Gaststätten zu beachten sind.