• Geschäftsbezeichnungen
  • GmbH - Auflösung und Beendigung
    Zur förmlichen Beendigung der Rechtsform der GmbH genügt nicht alleine die Einstellung des Geschäftsbetriebs oder der Entzug einer notwendigen Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb.
  • GmbH - Geschäftsführer
    Aufgabenbereiche, Pflichten, Haftungsrisiken: Im Innenverhältnis obliegt dem Geschäftsführer die Leitung des Betriebes (§ 37 I GmbHG). Damit verbunden sind die treuhänderische Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und die Sorge für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf.
  • Gründung einer GmbH
    Seit vielen Jahren ist die GmbH bundesweit die mit Abstand beliebteste Rechtsform, in der ein Einzelunternehmer oder zwei oder auch mehrere Partner gemeinsam unternehmerisch tätig werden.
  • Gründung einer Personengesellschaft