Fachkaufleute sind qualifizierte kaufmännische Fachkräfte mit beruflicher Praxis in einem speziellen Fachbereich. Sie kommen in der Regel aus einem der betrieblichen Funktionsbereiche: Personalwesen, Rechnungswesen, Marketing etc. Die Unterscheidung der Abschlussbezeichnungen in Fachwirt für Branchenspezialisten und Fachkaufmann für Funktionsspezialisten ist im Juni 2014 beendet worden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen haben sich darauf geeinigt, zukünftig nur noch den Begriff Fachwirt für die Güte und Wertigkeit eines Abschlusses zu verwenden. Bestehende Fachkaufmann-Abschlüsse sind hiervon zunächst nicht betroffen.