• Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
    Wer ausbilden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nachweisen. Melden Sie sich hier zur AEVO-Prüfung an. Informieren Sie sich gerne über die Prüfungstermine und -gebühren.
  • Aus- und Weiterbildungspädagoge / Aus- und Weiterbildungspädagogin
    Sie können hier die Prüfungstermine und Zulassungsvoraussetzungen einsehen.