IHK
Coronavirus - Informationen für Unternehmen
Seit 3. April gibt es in Bayern keine 2G oder 3G Zugangsregelungen mehr. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Basisschutzmaßnahmen beinhaltet, gilt bis zum 28. Mai 2022. Was das bedeutet und weitere Informationen zu verschiedenen Bereichen finden Sie hier.
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Wirtschaftsnews (Thema „Aktuelles aus der IHK-Arbeit“) an.
Aktuelle Meldungen und
weiterführende Informationen stehen auf folgenden Seiten zur Verfügung:
Zugang und G-Status
- Geimpft, genesen, getestet - Wer ist was? (Nr. 5405026)
- Testen und Zugang für Beschäftigte (Nr. 5067532)
Arbeitsrecht und weitere rechtliche Fragen
- Neue Regelungen zur Isolation (Nr. 5291056)
- Corona-Arbeitsschutzverordnung (Nr. 5010508)
- Telefonische Krankschreibung weiter möglich (Nr. 5169594)
- Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverhältnissen (Nr. 4990756)
- Arbeitsrechtliche Auswirkungen (Nr. 4714840)
- Kinderbetreuung während Corona-Krise (Nr. 4776590)
- Dienstreisen in Corona-Zeiten (Nr. 4898164)
- Private Reisen durch Arbeitnehmer (Nr. 4857026)
- Corona-Erleichterungen im Gesellschaftsrecht (Nr. 4895752)
Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe, Steuern
- Regelungen für Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie (Nr. 4735584)
- Hygienekonzept für Messen, Kongresse und Veranstaltungen (Nr. 4834948)
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen (Nr. 4737360)
- Keine Kündigung wegen Mietrückständen (Nr. 4746424)
Ausbildung und Weiterbildung
- Informationen zu IHK-Prüfungen sowie Themen zur Aus- und Weiterbildung (Nr. 4721110)
- Ausbildungsprämie (Nr. 4844738)
Internationales Geschäft, Tschechien, Export, Logistik & Verkehr
- Coronavirus in Tschechien (Nr. 4727712)
- Einreisebestimmungen und Quarantänepflichten (Nr. 4764342)
- Nachrichten Verkehr (Nr. 1650430)
Schutzschirm für Unternehmen, Hilfsgelder und Kurzarbeit
- Überbrückungshilfe Corona (Nr. 4823006)
- Finanzielle Unterstützung (Nr. 4726386)
- Informationen zum Kurzarbeitergeld (Nr. 4726140)