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PDF-Dokument
  Anlage 10_Bürgschein_Stand 04.01.2023.pdf

von 1
Carnet A.T.A./
Anlage 3
Bürgschein

L02 5071 0123

Im Rahmen des „Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung“ können bei der örtlich zuständigen Indu-
strie- und Handelskammer Zollpassierscheinhefte für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Carnets A. T. A. bzw.
C. P. D.) beantragt werden. Für die sich aus diesen Carnets ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen
Zollverwaltungen haftet die Deutsche Industrie- und Handelskammer, Berlin, (nachfolgend „DIHK“ genannt) den von
den ausländischen Zollverwaltungen zugelassenen Zollbürgen.

Der Antragsteller verpflichtet sich daher im Carnet-Antrag, der Industrie- und Handelskammer sowie der DIHK sämtli-
che Beträge zu erstatten, die diese im Zusammenhang mit der Benutzung des Carnets und aufgrund der übernomme-
nen Haftung aufwenden.

Für diese Verbindlichkeit verbürgt sich die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes S.A,
22746 Hamburg, (nachfolgend „Euler Hermes“ genannt) gegenüber der DIHK. Der Antragsteller hat sich daher im
Carnet-Antrag in gleichem Umfang gegenüber der Euler Hermes verpflichtet, ihr alle Beträge zu erstatten, die diese
aufgrund ihrer Bürgschaft zahlen muss. Darüber hinaus ist der Antragsteller nach dem Carnet-Antrag zur Zahlung
eines von der IHK entgegen zu nehmenden und von ihr an Euler Hermes abzuführenden Versicherungsentgelts ver-
pflichtet.

Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche, welche Euler Hermes gegenüber

(nachfolgend "Antragsteller" bzw. "Hauptschuldner" genannt)

entstanden sind oder entstehen werden, übernehmen wir/übernehme ich

die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag von

Euro

(in Worten: Euro
)
Auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) wird verzichtet. Ich/Wir werde(n) auf schriftliche Aufforderung der Euler
Hermes Zahlung leisten.

Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt mit der Frist des gesicherten Anspruchs.

Die Bürgschaft bleibt auch bestehen, wenn bei dem Hauptschuldner oder dem Bürgen eine Änderung der Rechtsform
oder des jeweiligen Inhabers eintritt.

Die Bürgschaft gilt zusätzlich zu etwaigen vom Bürgen bereits abgegebenen Bürgschaftserklärungen gegenüber der
Euler Hermes. Haften für die Forderungen der Euler Hermes auch andere Bürgen, so haftet jeder Bürge unabhängig
von den anderen für jeden Teil der von ihm verbürgten Forderungen, und zwar bis zur vollen Höhe des oben genann-
ten Betrages.

Diesen Bürgschein nimmt die Industrie- und Handelskammer entgegen, die auch die Carnets A. T. A. und C. P. D.
ausstellt.

Die Bürgschaft erlischt durch Rückgabe dieses Bürgscheins oder durch entsprechende Erklärung der Euler Hermes
oder der sie vertretenden zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Bürge Kaufmann ist.

Ort und Datum
Stempel/Unterschrift des Bürgen
  • Information
  • Historie
Größe
113.8 KB
Format
application/pdf
Original
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Autor
Nadine Collier-Peters
Zuletzt bearbeitet
07.02.2025, 12:56:13
Beschreibung
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    von Nadine Collier-Peters
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