Die HK Hamburg informierte uns darüber, dass seit 1. Juli 2016 für bestimmte Niederspannungsprodukte eine Pflicht zur Kennzeichnung mit dem sogenannten „G-Mark“-Zertifikat bei der Einfuhr in die Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (Bahrain, Jemen, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate) besteht. Ob das jeweilige Produkt die Zertifizierung benötigt, ist abhängig von der Zolltarifnummer. Eine Übersicht der bisher betroffenen Produkte finden Sie als Download anbei ( sog. „Liste 2“).
Auf der Liste stehen beispielsweise Fleischwölfe, Kühlschränke, Trommeltrockner, Toaster sowie Ventilatoren. Die Zertifizierung kann bisher ausschließlich durch entsprechend registrierte Konformitätsbewertungsstellen („Notified Bodies“) erfolgen. In Deutschland ist zurzeit nur die Intertek Deutschland GmbH registriert. Die Bearbeitungsdauer beträgt hier etwa 4 Wochen. Die jeweils aktuelle Übersicht der registrierten Stellen auf der Webseite der GCC Standardization Organization finden Sie hier. Das Verfahren der Kennzeichnung ist im beigefügten Download „Gulf Technical Regulation for Low Voltage Electrical Equipment” näher erläutert.
Die zuständigen Behörden im jeweiligen Bestimmungsland sind unter http://www.gso.org.sa/gso-website/gso-website/about-gso/about/member-bodies aufgelistet.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass voraussichtlich zukünftig noch weitere Produkte betroffen sein werden. Es ist beabsichtigt, eine weitere Liste (sog. „Liste 1“) mit zusätzlichen Zolltarifnummern zu veröffentlichen. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird der Hersteller bei diesen weiteren Produkten Kennzeichen eigenständig anbringen und eine schriftliche Konformitätserklärung abgeben können. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem von der HK Hamburg im „K und M“ - Forum des Mendel Verlags unter http://www.mendel-verlag.de/kum-forum/.
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