Nachhaltigkeitsberichterstattung
Basierend auf der EU-Richtlinie zur CSR-Berichtspflicht gilt seit April 2017 in Deutschland das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Betroffene Unternehmen müssen bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Am 21. April 2021 hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf mit weitreichenden Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, die voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2024 gelten werden.
- Welche Unternehmen sind aktuell von der CSR-Berichtspflicht betroffen?
- Verschärfungen: Welche Änderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie CSRD plant die EU?
- Wann werden die neuen Vorgaben verpflichtend?
- Welche Chancen bietet ein Nachhaltigkeitsbericht?
- Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?
Welche Unternehmen sind aktuell von der CSR-Berichtspflicht betroffen?
Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betrifft aktuell,
- Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die kapitalmarktorientiert sind.
- Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind.
- Unternehmen, deren Umsatz über 40 Millionen Euro liegt oder deren Bilanzsumme über 20 Millionen Euro beträgt.
Betroffene Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht u. a. nichtfinanzielle Informationen zu folgenden Themen offenlegen:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats
Das Gesetz sieht kein starres Format für die Berichterstattung vor. Für die Erstellung können nationale, europäische oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards genutzt werden. In Deutschland finden insbesondere die Berichtsstandards der
Global Reporting Initiative (GRI) sowie des
Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) Anwendung.
Detaillierte Informationen über die aktuelle CSR-Berichtspflicht finden Sie im
IHK Merkblatt CSR-Berichtspflicht.
Verschärfungen: Welche Änderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie CSRD plant die EU?
Die EU-Institutionen haben sich am 21. Juni 2022 auf eine neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (
Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) geeinigt. Ziel der Richtlinie ist es, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen, und somit letztlich den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals zu fördern. Die Richtlinie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive von 2014 (sog. “CSR-Richtlinie”, vgl. oben).
Was ändert sich mit der CSRD?
Anwendungsbereich
Es werden weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. So gilt die Berichtspflicht nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: 1) Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro, 2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro, 3) mindestens 250 Beschäftigte.
Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Es wird geschätzt, dass sich so die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das dreißigfache erhöhen wird.
Inhalte
Zusätzlich zur doppelten Materialität müssen berichtspflichtige Unternehmen die grünen Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) beachten und darstellen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens sowohl in Bezug auf Umsatz als auch Investitions- und Betriebsausgaben mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind.
EU-Standards
Die Berichtsinhalte und -struktur wird mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsstandards standardisiert. Die Standards werden aktuell von der
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und danach von der Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen werden. Die Verabschiedung der ersten Standards ist für Oktober 2022 angekündigt. Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen soll es einen separaten Standard geben.
Format
Berichtspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen für das vorliegende Geschäftsjahr im Lagebericht darzustellen und mit einem digitalen Tagging zu versehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen wird nicht mehr bestehen.
Prüfung
Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen künftig dem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur “Erlangung einer begrenzten Sicherheit” vorgelegt werden.
Verantwortung
Das Management wird aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll so auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet werden. Weiterhin ist der Aufsichtsrat verantwortlich für die Überwachung der Berichterstattung.
Wann werden die neuen Vorgaben verpflichtend?
Die Anwendung der neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in drei Stufen vorgesehen:
- Ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen
- Ab dem1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen. Als groß gelten , die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: 1) Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro, 2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro, 3) mindestens 250 Beschäftigte.
- Ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
KMU werden während eines Übergangzeitraums eine Ausnahmeregelung (“Opt-out”) in Anspruch nehmen können, d. h., sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.
Welche Chancen bietet ein Nachhaltigkeitsbericht?
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere für Unternehmen ein Thema, die selbst oder deren Kunden der CSR-Berichterstattungspflicht der Europäischen Union unterliegen oder in den Anwendungskreis des deutschen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert.
Doch nicht nur der Gesetzgeber verlangt zunehmend von Unternehmen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Auch Investoren, Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?
Für Erstanwender finden sich ausführliche Leitlinien zur Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts auf den Websites der entsprechenden Berichtsstandards. So stellt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise in der
Orientierungshilfe für Einsteiger die zentralen Schritte zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach DNK vor. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative finden Sie ein eigenes
Ressource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
Die IHK-Organisation hat in Zusammenarbeit mit Value Balancing Alliance und Deloitte den Leitfaden
”In fünf Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU” veröffentlicht, der die geplanten Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Kommission erläutert und die Schritte hin zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vorstellt.