Dein Ausbildungsvertrag

Du hast deinen Ausbildungsplatz bekommen. Nun kann dein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Was in deinem Vertrag drin steht und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
Die Inhalte des Ausbildungsvertrags werden vom Betrieb schnellstmöglich, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich festgelegt. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Dokument geht dir mit der Bitte um Unterschrift zu. Bitte prüfe den Vertrag, bevor du ihn unterschreibst.
Vertragliche Punkte, Rechte und Pflichten des Auszubildenden, Rechte und Pflichten des Betriebs, Ausbildungsdauer, Berufsschule und die Behandlung der Unterrichtszeiten, Vergütung, Prüfung etc. Hier stürmt viel auf dich ein. Informationen rund um das Thema Ausbildung und Vertrag findest du in unserer Übersicht  Ausbildung von A bis Z.
Häufig hast du auch eine Frage, die ganz gezielt deine Situation behandelt. In diesem Fall helfen dir die Bildungsberater der IHK weiter. Bitte scheu dich nicht, hier den Kontakt zur IHK zu suchen.
Der Vertrag wird von beiden Seiten, Auszubildender und Betrieb, unterschrieben (bei minderjährigen Auszubildenden auch von den gesetzlichen Vertretern). Nach der Vertragsunterschrift aller Parteien ist das Ausbildungsverhältnis rechtskräftig geschlossen.
Du erhältst vom Betrieb eine Vertragsausfertigung. Die andere Vertragsausfertigung reicht der Betrieb bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ein. Sie prüft den Vertrag und trägt ihn in ihr Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Nach der Eintragung erhältst du eine Eintragungsbestätigung. Diese wird dir und deinem Ausbildungsbetrieb postalisch zugesandt.