Aktuelles aus der Aus- und Weiterbildung
IHKs verschieben Prüfungen!
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind rund 210.000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.
Die für April und Mai geplanten schriftlichen Abschlussprüfungen Sommer 2020 werden bundesweit verschoben und wie folgt nachgeholt: am 16. und 17. Juni 2020 finden die industriell-technischen und am 18. und 19. Juni die kaufmännischen Abschlussprüfungen statt. Prüfungsteilnehmer, die zur Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2020 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.
Ausbildungsprüfungen – schriftliche Abschlussprüfung | Abschlussprüfung Teil 2
- 16. und 17. Juni 2020 (industriell-technisch)
- 18. bis zum 19. Juni 2020 (kaufmännisch)
Alle Prüfungsteilnehmer/-innen, die im
Sommer 2020 regulär zur
Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung an folgendem Termin nachholen:
- 16. Juni 2020 (naturwissenschaftliche Ausbildungsberufe)
- 18. Juni 2020 (Automobilkaufleute, Kaufleute im Einzelhandel, Kaufleute im E-Commerce)
Hier finden Sie eine Übersicht, welcher Beruf wann geprüft wird.
Prüfungsteilnehmer, die im
Frühjahr 2020 für die
Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 wie folgt nachholen.
Industriell-technische Ausbildungsberufe:
- 15. September 2020 (Mechatroniker/-in)
- 22. September 2020 (Metalltechnische Berufe, Technische Produktdesigner/-in)
- 23. September 2020 (Elektrotechnische Berufe, Technische Systemplaner/-in)
- 24. September 2020 (alle anderen Berufe)
Kaufmännische Berufe:
- 28. oder 29. September 2020 (Kaufmann/-frau für Büromanagement)
Wichtig: Zur Prüfung Frühjahr 2020 zählen alle Prüfungen, die im Zeitraum Anfang Februar bis Ende März 2020 durchgeführt wurden bzw. geplant waren. Alle Prüfungen ab Anfang April bis Ende Juli 2020 zählen zum Prüfungstermin Sommer 2020.
Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.
Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier werden die örtlichen IHKs schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.
Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.