Länder und Märkte

Deutsch-Chinesische Standardverträge

Vertragsverhandlungen mit chinesischen Geschäftskontakten sind nach wie vor nicht einfach.
Interkulturelle Probleme erschweren die Verhandlungen, Sprachbarrieren verhindern die reibungslose Kommunikation zwischen den Vertragsparteien. Auch in rechtlicher Hinsicht können sich bei der Vertragsgestaltung Fallgruben auftun, die ein sicher geglaubtes Geschäft noch im Endstadium zum Scheitern bringen können.

Praktische Hilfestellungen für Ihr China-Geschäft

Konkrete Hilfestellung bieten Vertragsmuster zu Liefergeschäften, dem Technologietransfer und der Errichtung eines Joint Ventures, die von der deutsch-chinesischen Rechtskommission unter der Ägide des deutschen Wirtschafts- und des chinesischen Handelsministeriums erarbeitet wurden. 
Ziel ist es, deutschen und chinesischen Unternehmen neutrale und klare Musterklauseln zur Verfügung zu stellen, welche die Besonderheiten des deutsch-chinesischen Wirtschaftsverkehrs im Auge halten. Die Standardverträge stellen einen deutsch-chinesischen Kompromiss dar. Sie sind insbesondere für Unternehmen mit wenig China-Erfahrung sehr hilfreich:
  • Deutsch-Chinesischer Joint Venture-Vertrag – Musterklauseln
  • Deutsch-Chinesischer Standardvertrag für Know how- und Patentlizenzen
  • Deutsch-Chinesischer Standardvertrag für Liefergeschäfte
Die Standardverträge können gegen Entgelt bei Germany Trade &  Invest (GTAI) bezogen werden.