Sach- und Fachkunde

Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33 c GewO

Für die gewerbliche Aufstellung von Geldspielgeräten ist eine behördliche Erlaubnis nach § 33c GewO erforderlich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33c GewO

Ziel der Unterrichtung

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 33c GewO). Diese Erlaubnis gilt nur für Geräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist.
Wichtige Hinweise:
  • Aufsteller ist, wer als Unternehmer oder Mitunternehmer Gewinn und Verlust der Geräte trägt und das Gewerbe eigenverantwortlich ausübt.
  • Die Erlaubnis ist persönlich und nicht übertragbar.
  • Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einer IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz teilgenommen hat.
  • Den Unterrichtungsnachweis benötigen alle Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten.
  • Für die Durchführung der Unterrichtung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.
Wer bereits vor dem 1. September 2013 eine Erlaubnis nach § 33c GewO besaß, ist von der Unterrichtung befreit.

Unterrichtungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich online.
  • Freischaltung: 6 Wochen vor dem Termin
  • Anmeldeschluss: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar sind)
  • Nach der Online-Anmeldung erhalten Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss.
Unterrichtungstermine 2026:
Termin Anmeldung ab Anmeldeschluss
02.02.2026 22.12.2025 18.01.2026
04.05.2026 23.03.2026 19.04.2026
03.08.2026 22.06.2026 19.07.2026
07.12.2026 19.10.2026 22.11.2026
Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.

Gebühren

Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 225 Euro und ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Gebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Gebühr

Details zur Unterrichtung

  • Beginn: 10 Uhr (pünktliches Erscheinen erforderlich, sonst keine Teilnahme)
  • Dauer: ca. 6 Stunden, inkl. Pause
  • Teilnahme nur für vorher registrierte Personen möglich
  • Teilnahmebescheinigung wird nur erteilt, wenn Sie die Unterrichtung vollständig besuchen
  • Die Bescheinigung wird im Anschluss an die Unterrichtung ausgehändigt