Sach- und Fachkunde
Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33 c GewO
Für die gewerbliche Aufstellung von Geldspielgeräten ist eine behördliche Erlaubnis nach § 33c GewO erforderlich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.
Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33c GewO
Ziel der Unterrichtung
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 33c GewO). Diese Erlaubnis gilt nur für Geräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist.
Wichtige Hinweise:
- Aufsteller ist, wer als Unternehmer oder Mitunternehmer Gewinn und Verlust der Geräte trägt und das Gewerbe eigenverantwortlich ausübt.
- Die Erlaubnis ist persönlich und nicht übertragbar.
- Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einer IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz teilgenommen hat.
- Den Unterrichtungsnachweis benötigen alle Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten.
- Für die Durchführung der Unterrichtung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.
Wer bereits vor dem 1. September 2013 eine Erlaubnis nach § 33c GewO besaß, ist von der Unterrichtung befreit.
Unterrichtungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich online.
- Freischaltung: 6 Wochen vor dem Termin
- Anmeldeschluss: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar sind)
- Nach der Online-Anmeldung erhalten Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss.
Unterrichtungstermine 2026:
| Termin | Anmeldung ab | Anmeldeschluss |
| 02.02.2026 | 22.12.2025 | 18.01.2026 |
| 04.05.2026 | 23.03.2026 | 19.04.2026 |
| 03.08.2026 | 22.06.2026 | 19.07.2026 |
| 07.12.2026 | 19.10.2026 | 22.11.2026 |
Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.
Gebühren
Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 225 Euro und ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
Stornobedingungen:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Gebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Gebühr
Details zur Unterrichtung
- Beginn: 10 Uhr (pünktliches Erscheinen erforderlich, sonst keine Teilnahme)
- Dauer: ca. 6 Stunden, inkl. Pause
- Teilnahme nur für vorher registrierte Personen möglich
- Teilnahmebescheinigung wird nur erteilt, wenn Sie die Unterrichtung vollständig besuchen
- Die Bescheinigung wird im Anschluss an die Unterrichtung ausgehändigt
