IHK Berlin

Weiterbildung während der Kurzarbeit

Auch während der Kurzarbeit können Qualifizierungen gefördert werden.
Idee der staatlichen Förderung ist, Leerlaufzeiten mit kurzfristigen Schulungen sinnvoll zu nutzen. Wandlungsprozesse, wie z. B. die digitale Transformation, können forciert werden, aber auch durch Qualifizierungen Wettbewerbsvorteile und langfristige Mitarbeiterbindungen aufgebaut werden. Ziel ist, den Betrieb in der Krise und für die Nachkrisenzeit zu stärken. 
Durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten werden Mitarbeitende gefördert. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wobei für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigte abweichende Regelungen gelten können.
Bei Fragen dazu, hilft Ihnen der zuständige Arbeitgeberservice.

Berliner Weiterbildungsprämie während Kurzarbeit

  • Mit einer Weiterbildungsprämie in Höhe von 250 € unterstützt das Land Berlin Beschäftigte, die während ihrer Kurzarbeit (KUG) an einer von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
    Welche Weiterbildungen erfüllen die Kriterien? Weiterbildungen, die für Beschäftigte im Leistungsbezug des Kurzarbeitergeldes bzw. für deren Arbeitgebende von der Agentur für Arbeit im Rahmen des §106a Abs. 2 SGB III gefördert werden. Die Möglichkeiten dieser Förderung von Weiterbildungen können direkt zwischen Unternehmen und der zuständigen Arbeitsagentur geklärt werden. Auch ein direkter Kontakt der KUG-Leistungsbeziehenden mit der für sie zuständigen Arbeitsagentur ist möglich.

    Weiteren Informationen / Informationsflyer. Für alle Fragen rund um die Beantragung wenden Sie sich an
    zgs consult GmbH (Dienstleister des Landes Berlin)
    Kontakt: Tel.: (030) 28409 - 284
    E-Mail: b.kirmse@zgs-consult.de sowie h.rechner@zgs-consult.de

    oder den

    Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
    Kontakt: Tel. 0800-555520 (Montag – Freitag, 8-18 Uhr (gebührenfrei))

Weiterbildung auch für Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße

Nach dem Qualifizierungschancengesetz werden Beschäftigte gefördert, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Übernommen werden Weiterbildungskosten (z. B. Lehrgangskosten) für einzelne Beschäftigte (Arbeitnehmerförderung) und es gibt Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber (Arbeitgeberleistung). Beides setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Art und Umfang der Förderung orientieren sich dabei maßgeblich an der Betriebsgröße.

Wann gefördert wird

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden, wenn
  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen
  • der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt, Stand: Mai 2020 
  • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat
  • die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert,
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind und 
  • sie von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstreben. Hiervon kann bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten abgewichen werden

Wie gefördert wird – Fünf Schritte zur Weiterbildungsförderung

  1. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können zur Übernahme von Weiterbildungskosten auf die Agentur für Arbeit/das Jobcenter zugehen, werden beraten und müssen einen Fragebogen zur Förderung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme ausfüllen.
  2. Die Agentur für Arbeit/das Jobcenter prüft und stellt fest, ob eine Förderung im konkreten Fall möglich ist.
  3. Im Fall der Zusage erhalten die Beschäftigten i. d. R. einen Bildungsgutschein.
  4. Hilfestellungen für die Auswahl einer Weiterbildung finden Sie im Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung" der Agentur für Arbeit, auf der Homepage der IHK und bei der Fachstelle "Qualifizierungsberatung in kleinen und mittleren Unternehmen“ (KMU) der Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales,  die eine neutrale und kostenfreie Beratung anbietet (Angebotsflyer).
  5. Der Bildungsgutschein wird dann bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger der Wahl eingelöst.

Passen die Programme der Arbeitsagentur nicht?

In dem Fall bietet das Land Berlin eine Förderung von „innovativer Qualifizierung“ für Beschäftigte Berliner Unternehmen (KMU und Großunternehmen):
  • Die Förderung bezieht sich auf Anpassungsprozesse im Zusammenhang mit Innovationsprozessen der Wirtschaft, dem technologischen Wandel (v. a. bezogen auf den Einsatz moderner IKT bzw. die fortschreitende Digitalisierung) sowie ökologische Zielsetzungen (z. B. Klimaschutz, Energieeffizienz und Nutzung regenerativer Energien): Informationsflyer
  • Direkte Ansprechpartnerin: Karin Schönfels, Fachbereich Innovative Gründung und Qualifizierung, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Tel.: 0 30 / 9013 8625, E-Mail: karin.schoenfels@senweb.berlin.de