Arbeitsrecht
Kurzarbeit in der Corona-Krise
Ihr Unternehmen ist durch die Corona-Krise unter Druck geraten? Wenn sich daraus ein Arbeitsausfall entwickelt, können Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Mit dem Kurzarbeitergeld (Kug) wird der bei Ihren Mitarbeitern entstehende Lohnausfall zumindest teilweise ausgeglichen. Auf dieser Webseite haben wir für Sie zusammengefasst, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und was bei der Beantragung zu beachten ist.
Bitte beachten Sie für Ihre Beantragung die
Checkliste der Bundesagentur für Arbeit (BA), da eine Vielzahl von Kug-Anträgen in der Vergangenheit fehlerhaft eingereicht wurden.
Hinweis: Arbeitsrechtliche Auskünfte der IHK Berlin sind nur für unsere Mitgliedsunternehmen, also für
Arbeitgeber bestimmt.
Daher beantworten wir keine arbeitsrechtlichen Anfragen von Arbeitnehmern.